Gefahrgutbehälter
Gefahrgutbehälter sind speziell geprüfte und UN-zugelassene Verpackungen, die für die sichere Lagerung und den Transport gefährlicher Stoffe eingesetzt werden. Welche Verpackung verwendet werden darf, hängt unter anderem von der Art und Gefährlichkeit des jeweiligen Stoffes ab.
Die Kennzeichnungen 4H2, 11H2 und 50H beschreiben dabei die jeweilige Verpackungsbauart:
- 4H2: starre Kunststoffbox mit abnehmbarem Deckel – für feste Gefahrstoffe und kleinere Mengen
- 11H2: Kunststoff-Großbehälter ohne starre Innenverpackung – für größere Mengen pulverförmiger, körniger oder fester Gefahrstoffe
- 50H: Kunststoff-Großverpackung, beispielsweise eine große Palettenbox – für die Lagerung und den Transport fester Gefahrstoffe sowie chemischer Produkte, Akkus, Pulver und gefährlicher Innenverpackungen geeignet
Zusätzlich geben die Codes X und Y an, für welche Verpackungsgruppen die Verpackung zugelassen ist. X steht für die Verpackungsgruppen I, II und III und damit für ein breiteres bzw. höheres Gefährdungsspektrum. Y gilt für die Verpackungsgruppen II und III.
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